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Unsere Schule von A-Z

An verschiedenen Terminen im Schuljahr findet eine Aulastunde statt. Kinder haben die Möglichkeit, ihren Mitschülern vorzuführen, was sie im Unterricht erarbeitet haben.

Zu diesen Stunden sind Eltern generell als Zuschauer eingeladen. Eine gesonderte Einladung gibt es im Normalfall nicht.

Kinder aus Klasse 1 und 2 können nach Unterrichtsschluss bis 13.00 Uhr die Randstundenbetreuung besuchen.
Dazu müssen sie vorher verbindlich für ein Schulhalbjahr angemeldet werden. Die Betreuungszeit ist fest –
vorzeitiges Abholen des Kindes muss vorher abgeklärt werden. Bei trockenem Wetter findet die Randstunde auf
dem Außengelände, bei schlechtem Wetter in der Aula statt. Die Randstunde ist vorrangig eine Spiel-Zeit.
Anleitung zum kreativen, nicht materialgebundenen Spiel und soziale Erziehung sind Schwerpunkte.
Darüber hinaus gibt es von 13 bis 16 Uhr die Nachmittagsbetreuung. Nähere Informationen zu den Kosten der
Nachmittagsbetreuung erhalten Sie über diesen Link:

Informationen-zu-den-Kosten-der-Nachmittagsbetreuung2.pdf

Bitte beachten Sie:
1. Die Nachmittagsbetreuung „Kunterbunt & Co.“ ist auf insgesamt 40 Plätze pro Tag begrenzt. Diese Zahl
darf nicht überschritten werden. Melden Sie die Betreuungswünsche für Ihr Kind daher nur für die
Wochentage an, an denen Sie die Betreuung wirklich benötigen.
2. Sollten mehr Betreuungsanfragen als Plätze vorliegen, werden die Plätze zugeteilt. Natürlich wird hierbei
versucht, möglichst viele Betreuungswünsche zu erfüllen. Eine Betreuungsgarantie gibt es jedoch nicht.
3. Wenn Ihr Kind einen Platz in der Nachmittagsbetreuung erhalten hat, wird ein Betreuungsvertrag für ein
gesamtes Schuljahr geschlossen. Nach jedem Schuljahr wird der Betreuungsbedarf für das kommende
Schuljahr abgefragt, die Plätze erneut zugeteilt und ein neuer Betreuungsvertrag geschlossen. Dies gilt
auch für Kinder, die die Nachmittagsbetreuung bereits im Vorjahr besucht haben.
Alle Informationen zu den Rahmenbedingungen, der pädagogischen Zielsetzung, dem Ablauf und der
Elternarbeit in der Nachmittagsbetreuung „Kunterbunt & Co.“ können Sie unter folgendem Link im
Betreuungskonzept nachlesen:

Betreuungskonzept-Kunterbunt2.pdf

Notwendige Formulare zur Anmeldung bzw. Änderung von Betreuungswünschen finden Sie unter der Rubrik „Für
Eltern“ – "Formulare“ oder "Betreuung"

 

Interessierte Eltern finden vielfältige Gelegenheiten, sich am Schulleben zu beteiligen. Hilfe ist willkommen bei Sportfesten, Radfahrprüfung, Wandertagen, Projekttagen, besonderen Unterrichtsprojekten wie zum Beispiel der Müllaktion, aber auch im Rahmen des normalen Unterrichts nach Absprache mit dem jeweiligen Lehrer. Siehe auch: Elternseite

Mindestens zweimal im Schuljahr findet eine Elternversammlung statt.

Auf der ersten Elternversammlung in Klasse 1 und Klasse 3 wählt die Elternschaft für zwei Jahre ihren Vorsitzenden und seine Vertretung, außerdem zwei Eltern, die an Klassenkonferenzen teilnehmen und zwei weitere Personen als deren Vertreter.

Die beiden gewählten Vorsitzenden der Klassenelternschaft sind Mitglied im Schulelternrat.

Der Schulelternrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden der Schulelternschaft und seinen Vertreter.

Außerdem entsendet er bestimmte Vertreter in die Fachkonferenzen und die Gesamtkonferenz der Schule.

Auch im wichtigsten Gremium der Schule, dem Schulvorstand, sind die Eltern mit 4 stimmberechtigten Mitgliedern vertreten.

Der Schulelternrat kann hierzu Mitglieder aus seiner Mitte aber auch andere interessierte Eltern wählen.

Die aktuellen Elternvertretungen finden Sie auf der Elternseite.

Aktuelle Informationen zur Elternvertretung finden Sie hier.

Kann ein Kind den Unterricht nicht besuchen, informiert ein Erziehungsberechtigter umgehend die Schule (z.B. telefonisch oder per email) und gibt auch an, ob es sich um ein Betreuungskind handelt.
Spätestens wenn das Kind wieder zum Unterricht erscheint, muss eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden, die den Grund der Abwesenheit nennt, allerdings keine Auskunft über die Art der Erkrankung geben muss.

 

Alle Informationen zu unserem Förderverein finden Sie hier.

Aus besonderem Anlass kann ein Schüler für einzelne Tage vom Unterricht freigestellt werden (Trauerfall, Hochzeit ...). Eine Befreiung für ein oder zwei Tage kann der Klassenlehrer erteilen, die Genehmigung für längere Abwesenheit muss bei der Schulleitung schriftlich beantragt werden.

Eine Freistellung der Schüler vom Unterricht ist direkt vor oder nach den Schulferien (Ferienverlängerung) ausgeschlossen.

Vor dem Betreten der Klassenräume wechseln die Schüler grundsätzlich ihr Schuhwerk.
In der Klasse müssen saubere Schuhe (Hallenschuhe, Hausschuhe, Sandalen...) getragen werden.

Damit tragen alle Schüler zur Sauberkeit der Klassenräume bei und  können sich wohl fühlen.

Hitzefrei gibt es an unserer Schule nicht, da die Verlässlichkeit bis 13.00 Uhr gewahrt bleiben muss.

Am Montag nach dem Kommunion-Sonntag sind alle Kommunionkinder vom Unterricht befreit.

Für Kopien, die die Schüler als ergänzendes Unterrichtsmaterial erhalten, wird halbjährlich, jeweils zu Beginn des Schulhalbjahres, ein Kostenanteil erhoben. Aktuell im Schuljahr 2022/2023 beträgt das Kopiergeld 6€ pro Halbjahr.

In den Fächern Kunst, Textil und Werken benötigte Materialien werden teilweise gesammelt angeschafft und die Kosten umgelegt.

Über den Verein Mentor - die Leselernhelfer werden leseschwache Schüler von ehrenamtlichen Lesementoren nach dem Unterricht gefördert.

Bitte denken Sie daran, jede Änderung Ihrer Adresse oder Telefonverbindung sofort schriftlich im Sekretariat mitzuteilen.

Auch Änderungen beim Sorgerecht oder Erziehungsrecht müssen unbedingt mitgeteilt werden.

Formulare hierfür:

Veraenderungsanzeige2.pdf

aktuelle-Erklaerung-zur-Sorgeberechtigung-neu2.pdf

 

Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, für den regelmäßigen und pünktlichen Schulbesuch des Kindes zu sorgen.

Sie müssen die Vollständigkeit und Benutzbarkeit der Arbeitsmaterialien regelmäßig kontrollieren, ebenso die Erledigung der Hausaufgaben und Einträge im Aufgaben- und Mitteilungsheft.

Der evangelische und katholische Religionsunterricht wird konfessionell-kooperativ erteilt.
Kinder, die keiner dieser beiden Konfessionen angehören, können, soweit die Größe der Lerngruppe dieses zulässt, auf Antrag der Erziehungsberechtigten am Unterricht einer dieser Gruppen teilnehmen. Andernfalls nehmen sie am Unterricht einer anderen Klasse teil oder sind in Randstunden nach Absprache mit den Erziehungsberechtigten vom Unterricht befreit.

Allerheiligen und Fronleichnam sind in Niedersachsen keine Feiertage. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können die Schüler aber an diesen Tagen für die Dauer des Gottesdienstes oder der Prozession vom Unterricht befreit werden.

Schüler anderer Glaubensrichtungen können auf Antrag der Erziehungsberechtigten ebenfalls an bestimmten hohen Feiertagen ihrer Glaubensrichtung vom Unterricht befreit werden.

Alle benötigten Schulbücher können in der Schule für eine Leihgebühr in Höhe von etwa 35% des Kaufpreises ausgeliehen werden. Diese Bücher müssen umgehend einen Schutzumschlag erhalten und sind sehr sorgsam zu behandeln. Bei Verlust oder grober Schädigung ist Ersatz zu leisten.

Der Schülertransport mit dem Bus erfolgt zur 1. und 2. Stunde sowie nach der 4., 5. und 6. Stunde. Die Haltestelle befindet sich direkt am Schulgelände.

Ein "Stadtbus" fährt stündlich; Haltestelle Wissinger Kreuzung, Mindener Straße.

In jedem Schuljahr findet mindestens eine große Aktion in der Schule statt wie z.B. Schulfest, Waldjugendspiele, Sponsorenlauf, ... .

Die Organisation übernimmt in der Regel das Kollegium, Unterstützung durch Eltern ist aber willkommen.

An verschiedenen Terminen im Schuljahr findet eine Aulastunde statt. Kinder haben hier die Möglichkeit, ihren Mitschülern vorzuführen, was sie im Unterricht erarbeitet haben.

Zu diesen Stunden sind Eltern generell als Zuschauer eingeladen. Eine gesonderte Einladung gibt es im Normalfall nicht.

Die neue Schulordnung "Der rote Faden" finden Sie hier. Sie gilt seit dem 14.04.2010.

Die aktuellen VertreterInnen in der Gesamtkonferenz und im Schulvorstand finden Sie auf der Elternseite oder unter "unsere Schule von A-Z" unter dem Punkt Elternvertretung

 

Im 1. Schulhalbjahr eines Schuljahres nehmen die Klassen 4 einmal wöchentlich am Schwimmunterricht teil, im 2. Halbjahr eines Schuljahres erhält der Schuljahrgang 3 Schwimmunterricht,

Die SchülerInnen fahren hierzu mit dem Bus in eines der Osnabrücker Hallenbäder. Je nach Lehrerversorgung werden für diese Stunden zeitweise begleitende Elternhelfer gesucht. Bei Bedarf bitten die Sportlehrer um Unterstützung.

Seit mehr als 25 Jahren nimmt unsere Schule am Sportabzeichenwettbewerb des Kreissportbundes Osnabrück teil. Mittlerweile ist es schon zur Gewohnheit geworden, dass wir dabei eine der ersten Plätze mit dem höchsten Prozentsatz an Sportabzeichen belegen.

Zweimal jährlich, im Frühjahr und im Spätherbst, finden Sprechtage statt. Es werden feste Gesprächszeiten vergeben. Darüber hinaus sind die Lehrkräfte nach vorheriger Terminabsprache in den wöchentlichen Sprechzeiten erreichbar. Unangemeldete Gespräche während der Pausenzeiten sind nur in dringenden Ausnahmefällen möglich.
Ausführliche Gespräche mit der Schulleitung müssen vorher über das Sekretariat vereinbart werden.

Klasse 1:    20 Wochenstunden
Klasse 2:    22 Wochenstunden
Klasse 3:    26 Wochenstunden
Klasse 4:    26 Wochenstunden

Ein verlässliches Betreuungsangebot für Klassen 1 und 2 besteht bis 13.00 Uhr (Anmeldung erforderlich).

 

Beim Bringen und Abholen der Schüler kommt es immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen.
Beachten Sie grundsätzlich das Schritttempo!

Außerdem ist das Halten in der Feuerwehrausfahrt generell verboten. Hier ist unser Schüler-Überweg! Denken Sie an die Sicherheit der Kinder!

An keinem Tag muss ein Schüler die Schule eher verlassen als es sein Stundenplan vorsieht. Findet in Ausnahmefällen kein Unterricht statt, ist Betreuung geregelt.
Das gilt auch für Tage mit Sonderveranstaltungen wie z.B. Wandertage, Theaterfahrt, Rosenmontag, ... Wir sind verlässlich bis 13 Uhr. 6. Stunden können entfallen.

An den Tagen der Zeugnisausgabe schließen alle Schulen nach der 3. Stunde. An diesen Tagen findet keine Betreuung statt.

Am ersten Schultag nach den Sommerferien haben die 2. Klassen 4, die 3. und 4. Klassen 5 Schulstunden.

Seit dem 1.8.2007 wird an unserer Schule auch eine Nachmittagsbetreuung angeboten. Träger ist die Gemeinde Bissendorf. Nähere Informationen hierzu erhält man bei der Gemeinde Bissendorf, Frau Jahn vom Kinder- und Familienservicebüro (Tel. 05402 - 404 35) oder in unserem Sekretariat.

Montag bis Freitag

Unterricht und Pausenzeiten:

1. Stunde     8.00-8.45 Uhr
2. Stunde     8.50-9.35 Uhr
3. Stunde     10.10-10.55 Uhr
4. Stunde     11.00-11.45 Uhr
5. Stunde     12.00-12.45 Uhr
6. Stunde     12.55-13.35 Uhr

Das Büro ist (außer Mittwochs) besetzt ab 7.30 Uhr
Frühaufsicht erfolgt ab 7.45 Uhr

Pausenzeiten:

Frühstückspause im Klassenraum:                  9.35 - 9.40 Uhr

1. Spielpause (nach der 2. Stunde):               9.40 - 10.10 Uhr
2. Spielpause (nach der 4. Stunde:               11.45 - 12.00 Uhr

Die Pausenzeiten zwischen 1./2. Stunde, 3./4. Stunde bzw. 5./6. Stunde dienen als Toillettenpausen, die Schüler bleiben i.d.R. in ihren Klassenräumen.

 

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Lesementoren für das neue Schuljahr gesucht!

Lesementoren für das neue Schuljahr gesucht!

Über den Verein Mentor - die Leselernhelfer (www.mentor-osnabrueck.de) werden leseschwache Schüler von ehrenamtlichen Lesementoren nach dem Unterricht an unserer Schule seit dem Schuljahr 2012/13 erfolgreich gefördert. Für das kommende Schuljahr 2021/2022 suchen wir weitere ehrenamtliche Leselernhelfer, die bereit sind einmal pro Woche zu einer ihnen passenden Zeit um Mittag herum einem Schüler, der Probleme im Lesen hat, zu helfen. Freiwillige jeder Alterstufe sind willkommen. Melden Sie sich einfach im Schulbüro (05402/642480). Wir freuen uns auf Sie.

Lesementoren für das neue Schuljahr gesucht!